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1342. April 18. Schweidnitz.

XIV. kal. Maii.

Vor den Schweidnitzer Ratmannen Johann d. Schuster, Peczko Kinsberg, Jak. Popponis, Manko d. Mälzer u. Peczko Rychinbach (Reichenbach) kauft der Schweidn. Schulrektor Johann v. Grotkow (Grottkau) für das Begräbnis armer u. elender Schüler 1/2 Mark Zins gewöhnl. Münze auf der Brotbank des Schweidn. Bürgers Pet. v. Smollyn (Schmollen), der 4ten Bank, wenn man durch die Bänke geht, die vom Kreuz aus nach Osten auf der Seite gegen das Kaufhaus liegt (super scampno quodam panum quarto a transitu, ubi itur per medium scampnorum seu a cruce incipiendo versus orientem in latere versus mercatorium sito). Diesen Zins, der für immer für die Kerzen u. die anderen Funeralien dieses Begräbnisses bestimmt ist, sollen Peter Smollo u. seine Nachkommen, wie alle Besitzer dieser Bank, ewig mit einem Vierdung zu Michaelis u. dem anderen am folgenden Osterfest ohne Rücksicht auf Verbesserung oder Verschlechterung der Bank namens des Begräbnisses an den jeweiligen Schulrektor oder die ernannten Prokuratoren entrichten, u. darüber hinaus darf auf dieser Bank nichts mehr verkauft werden. Bei Nichtbezahlung des Zinses sollen die Ratmannen pfänden. Alles aber, was sonst dieser Bank an Geschossen oder anderem Zinse, sei es in Angarien, in Baukosten oder welchen Beschwerungen immer auferlegt werden könnte, soll allein den Besitzern derselben zur Last fallen. Zur Bekräftigung obiger Bestimmungen erfolgt die Eintragung im Stadtbuch.

Schweidn. Ratsarchiv, ältestes Schweidn. Stadtbuch (I 163e) fol. 14; moderne Abschrift im Bresl. Staatsarchiv. Kurz agft (o. T.) bei J. Schmidt, Geschichte der Stadt Schweidnitz I (1846). S. 89, u. im Rotulus zum ält. Schweidnitzer Stadtbuch (Bresl. Staatsarch. Rep. 135 C 98b).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.